Gesundheitsprävention – Systematische Entspannungstechniken – Stressmanagement – MentalCoaching – PersonalCoaching – Hypnose
Anschrift: Waldseer Straße 19, D-88400 Biberach
Fon: +49 (0)7351 / 14998 * Mobil: +49 (0)157 / 51 980 941
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Behandlungs- u. Coachingvertrag incl. webbasierte (online) Fernbehandlung/Coaching
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Rahmen eines Coachings oder hypnotischen Behandlungsdienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss nach 630a BGB (Behandlungsvertrag)
- Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient telefonisch oder schriftlich an die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ zum Zwecke der Beratung, Hypnosebehandlung und Coaching wendet und den Behandlungsvertrag ausgefüllt einreicht und die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ mit dem Klienten einen Behandlungs- bzw. Coaching-Termin schriftlich per SMS, E-Mail oder WhatsApp vereinbart.
- Die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn es um Beschwerden geht die der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder ihn die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können oder Kontraindikationen für entsprechend vorgesehene Behandlungen vorliegen.
- Eine Kündigung des Behandlungsvertrages ist durch die Kündigungsregelungen der §§ 626 ff. BGB möglich. Ein Behandlungsvertrag wird in der Regel mündlich oder konkludent (durch sogenanntes „schlüssiges Handeln) geschlossen und kann auch mündlich oder konkludent gekündigt werden. Eine Kündigung des Behandlungsvertrags erfolgt seitens des Klienten in der Regel durch eine Nichtinanspruchnahme weiterer Coaching- bzw. Therapie-Leistungen.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
- Der Hypnotiseur bzw. der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausübung der Behandlung durch Hypnose, der Beratung und Coaching anwendet.
- Über die Hypnose- und Behandlungsmethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch den Coach über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Coach befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entspricht.
- Nach dem Wortlaut des § 630a BGB schuldet die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ die „Leistung der versprochenen Behandlung“. Ein Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Aufgrund der Komplexität der Vorgänge im menschlichen Körper und speziell im Gehirn, die durch den Menschen kaum beherrschbar sind, kann ein Erfolg der Behandlung am lebenden Organismus nicht versprochen werden.
- Die Sitzungsteilnahme an einer Einzel- oder einer Gruppensitzung ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Mit Inanspruchnahme einer Beratung bzw. der Buchung einer Einzel- oder Gruppensitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein und keine der nachfolgenden Kontraindikationen vorliegen: Epilepsie, Thrombose, Lungenembolie, endogene Psychosen / endogene Depression, Demenz, suizidale Krise / akute Notlage, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzinsuffizienz, Drogen- oder Alkohol-Abhängigkeit, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, Persönlichkeits-störungen, oder andere Psychosen, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Schwangere, sowie ansteckende Krankheiten. Sollte der Klient schwerwiegende Erkrankungen, ansteckende Erkrankungen oder Kontraindikationen verschweigen, übernimmt der Klient eventuelle Haftungsansprüche für Schäden, so dass die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ vollumfänglich von eventuellen Haftungsansprüchen freigestellt wird.
- Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.
- Der Klient weiß, dass mit dem von der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ angewandten Anamnese und Behandlungen keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen auf der körperlichen Ebene vorgenommen werden. Der Klient ist aufgefordert, evtl. bestehende medizinische oder klinische Behandlungen oder medikamentöse Therapien nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
- Die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ bietet alternativ und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beratung/Coaching am Telefon oder eine webbasierte Beratung/Coaching und Behandlung (z.B. mittels Zoom) an. Die Beratung/Coaching am Telefon oder eine webbasierte Beratung/Coaching/Behandlung soll den Besuch in der Praxis nicht ersetzen, sondern optimal ergänzen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Aufklärung, Einwilligung und Indikationsstellung in einem persönlichen Kontakt (hier: „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“) geschehen muss. Im Anschluss kann sorgfältig abgewogen werden, ob der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln die Beratung, das Coaching oder die Hypnosebehandlung unterstützen kann.
- Die Behandlung, auch die Fernsprechstunde oder die webbasierte Beratung, Coaching oder Hypnosebehandlung enthebt den Patienten nicht davon, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient, sich rechtzeitig zu melden.
- Es gelten die gleichen Informations- und Sorgfaltspflichten (Aufklärung) wie bei Behandlungen in der Praxis. Es gelten auch die gleichen Vergütungsregelungen (gem. § 5 Vergütung) und Stornierungsregelungen gem. § 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien), sowie die gleichen Regelungen bzgl. des Widerrufsrechts wie bei Terminen in der Praxis.
§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
- Der Klient ist sich bewusst, dass der vereinbarte Einzel- oder Gruppensitzungstermin aus-schließlich für ihn reserviert ist und ihm hierdurch in der Regel Wartezeiten erspart bleiben.
Hinzu kommt das Erfordernis einer langwierigen individuellen Sitzungsvorbereitung. Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 3 Tage vor dem eigentlichen Termin schriftlich (z.B. per E-Mail, Brief, WhatsAPP, SMS) oder mündlich telefonisch absagen, damit der Coach für den Klienten vorgesehene Zeit anderweitig verplanen kann. Die Absage muss von der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ schriftlich per E-Mail, Brief, WhatsAPP oder SMS bestätigt werden, bzw. worden sein, ansonsten fällt nach der Frist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Sitzungspreises an.
1 Tag vor Beginn sind 100% fällig.
- Im Falle einer Verhinderung seitens des Coaches kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
- Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich.
- Der Coach kann naturgemäß keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.
- Kündigt die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von einigem Gewicht während des Sitzungszeitraumes, so hat der Klient den durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schaden zu tragen, mithin die volle Vergütung zu entrichten, soweit dem Klienten der Nachweis nicht gelingt, dass der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(Zur Erläuterung: Eine aktive Mitwirkung des Klienten ist wichtig und unumgänglich. Der Coach ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Feststellung der Kontraindikationen unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Behandlungsmaßnahmen vereitelt.)
§ 5 Vergütung
- Die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar.
- Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich mitgeteilt und bestätigt wurden, wobei eine erste Sitzung einschl. Vorgespräch, Anamnese, Aufklärung und eine Behandlung/Coaching immer mit 2 vollen abzurechnenden Stunden beginnt und erst danach jede angefangene Viertelstunde hinzuberechnet wird. Bei Folgesitzungen werden in jedem Fall immer eine volle Stunde und danach erst nach angefangenen Viertelstunden abgerechnet, sofern diese zusätzlich erforderlich werden.
- Die Zahlung einer Sitzungsgebühr über die ersten zwei Stunden erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung per Überweisung. Zusätzlich anfallende Zeiteinheiten sind sofort nach den Sitzungen ohne Abzug fällig.
- Die Stornierungsgebühr ist nach terminiertem Sitzungsende sofort fällig.
- Sind die Vergütungsforderungen nicht innerhalb von 5 Tagen eingegangen, beginnt ein Erinnerungs- und Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung werden eine Kostenpauschale pro Mahnung in Höhe von 10,00 € geltend gemacht.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
- Die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ behandelt die Daten der Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen, dem Coaching und der Behandlungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
- Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise durch eine Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Behandlung persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zu-treffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte, abgesehen von der Kopie seines Terminbestätigungsformulars, nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
- Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes DSGVO. Alle vom Klienten erhaltenen Daten werden ausschließlich nur erhoben, verarbeitet, genutzt, soweit dies für die Begründung und Durchführung des vom Klienten erteilten Auftrages und der Geschäftsbeziehung zwischen dem Klienten und der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ erforderlich ist. Dem Klienten wird eine separate EU-DSGVO-konforme Datenschutzvereinbarung vorgelegt. Mit Kenntnisnahme oder Unterzeichnung dieser stimmt der Klient der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der durch die Vereinbarung übermittelten, personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung der Sitzung zu.
§ 7 Haftung
- Die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Klienten verursacht wurden (z.B. auch durch vorzeitigen Abbruch des Coachings und der Hypnosebehandlungen, Verschweigen von Vorerkrankungen, unzureichender Behandlungs-motivation). Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
- Die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Grundsätzlich kann die Inanspruchnahme von Coaching-Dienst-leistungen oder Hypnosebehandlungen unter Umständen zu Belastungen in Bereichen führen, die weder vom Klienten noch von der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ vor Beginn des Coachings oder der Behandlungen bedacht werden. Allein aus dem Misslingen eines Coachings oder einer Hypnosebehandlung, d.h. aus der Nichtverbesserung oder Verschlechterung des psychischen Zustands des Klienten kann nicht geschlossen werden, dass die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ behandlungsfehlerhaft gehandelt hat. Der Grundsatz der Behandlungshaftung besagt, dass dem Klienten das Schadensrisiko seiner Krankheit obliegt und nur das Schadensrisiko auszugleichen ist, welches sich aus einer schuldhaft fehlerhaften Behandlung ergibt. Die Verwirklichung des letztgenannten Risikos lässt sich aber nicht bereits aus dem misslungenen Coaching oder einer misslungenen Hypnosebehandlung folgern, da sich ebenso das Risiko der Krankheit selbst verwirklicht haben kann.
- Der Klient wird darüber aufgeklärt, dass wie bei allen anderen Behandlungen unerwünschte Nebenwirkungen entstehen können. Dies geschieht vor allem dadurch, dass das den Klienten vertraute Erlebens- und Verhaltens-muster in Frage gestellt wird, während neue Erlebens- und Verhaltensmöglichkeiten erst noch erworben oder geübt werden müssen. Manche Klienten erleben im Anschluss an eine Sitzung “Aufgewühlt sein” oder Erschöpfung. Mitunter kommt es aufgrund des deutlicher werdenden Problembewusstseins zu einer vorübergehenden Verschlechterung des Befindens, zu Veränderungen oder zu Konflikten in nahen Beziehungen bzw. im Arbeits-umfeld. In seltenen Fällen kann es zu einem Wiederaufbrechen von Erinnerungen an frühere Traumata kommen. Diese sollten dann in der Beratung und Behandlung aufgegriffen und ebenfalls bearbeitet werden. Nebenwirkungen können daher Bestandteil einer jeden Hypnosesitzung sein und sind daher kein Schadens-grund.
- Für sonstige Schäden haftet die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ nur insoweit, als diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ beruhen. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Fahrtkosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ keinerlei Haftung.
§ 8 Urheberrecht
Sämtliche durch die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“ zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen - soweit nicht anders gekennzeichnet - unserem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise oder mündlich – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch die „Praxis zum Glück-Wolfgang Hirsch“.
§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGBs sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich und vertraulich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der gesetzlich vorgesehene.
Stand: Dezember 2022